Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MaMori Betriebs GmbH
MaMori Betriebs GmbH, MLoft Apartments München
Wasserburger Landstr. 8, 81825 München
Telefon +49 89 12 00 77 99
E-Mail: info@mloft-muenchen.de, Internet: www.mloft-apartments-muenchen.de
Geschäftsführer: Felix Niedermann · Registergericht: Amtsgericht München, HRB 300617 · USt-IdNr.: DE453081919
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einschließlich der als Anlage 1 beigefügten Hausordnung gelten für Verträge über die entgeltliche Überlassung von Apartments zur vorübergehenden Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen der MaMori Betriebs GmbH, MLoft Apartments München (nachfolgend „MLoft“).
1.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn MLoft die Buchung des Gastes in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder, falls eine Bestätigung nicht mehr möglich war, das Apartment bereitstellt. Bei Buchungen über Buchungsportale gelten für den Buchungsvorgang ergänzend die dort angegebenen Bedingungen.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, auch wenn MLoft ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Vertragssprache ist Deutsch.
1.5 Die Hausordnung der MLoft Apartments München (Anlage 1) ist Bestandteil dieser AGB und damit Bestandteil des Vertrags. Auf die Hausordnung wird der Gast vor Abgabe seiner Buchung ausdrücklich hingewiesen. Sie kann auf der Webseite abgerufen werden. Bei Widersprüchen zwischen der Hausordnung und den übrigen Bestimmungen dieser AGB gehen die übrigen Bestimmungen vor.
§ 2 Leistungen, Preise, Belegung
2.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung der Apartments auf www.mloft-apartments-muenchen.de und den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Mangels konkreter Preisvereinbarung gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website veröffentlichten Preise.
2.2 Die Preise verstehen sich pro Apartment und Nacht einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der wöchentlichen Apartmentreinigung, des wöchentlichen Wäschewechsels (Handtücher und Bettwäsche) sowie der Kosten für Strom, Wasser und Heizung.
2.3 Zusatzleistungen sind nicht im Apartmentpreis enthalten und werden gesondert berechnet, insbesondere: Tiefgaragenstellplatz (15 € pro Nacht), Einkaufsservice (Preis je nach Umfang).
2.4 Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Leistungsbeginn mehr als vier Monate und ändert sich in diesem Zeitraum der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
2.5 Das Apartment darf höchstens mit der in der Buchung bestätigten Personenzahl belegt werden. Eine höhere Belegung ist nur nach vorheriger Zustimmung von MLoft und gegebenenfalls gegen Aufpreis zulässig.
§ 3 Zahlung, Anzahlung
3.1 Der Apartmentpreis ist vor oder bei Anreise, spätestens vor Bezug des Apartments, fällig, sofern für die gebuchte Rate keine frühere Fälligkeit vereinbart ist (insbesondere bei nicht erstattbaren Raten nach Ziffer 5.2). Bei längeren Aufenthalten mit monatsweiser Abrechnung ist der Preis jeweils zum 1. des Monats für den laufenden Monat fällig.
3.2 Die Zahlung erfolgt per Kredit- oder Debitkarte (girocard). Eine Barzahlung am Check-in-Terminal ist nicht möglich. Für Firmenkunden sind nach vorheriger Vereinbarung Sonderkonditionen möglich, insbesondere die Zahlung per Überweisung vor Anreise. Anzahlungen nach Ziffer 3.3 können per Überweisung geleistet werden.
3.3 Ab einem Buchungswert von 2.500 € kann MLoft eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Buchungswertes verlangen. Die Anzahlung ist innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung fällig. Wird die Anzahlung trotz Erinnerung und angemessener Nachfrist nicht geleistet, ist MLoft berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Gerät der Gast mit einer Zahlung in Verzug, ist MLoft berechtigt, weitere Leistungen aus dem laufenden Vertrag zu verweigern und nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz zu verlangen oder von Verträgen über künftige Leistungen zurückzutreten.
3.5 Der Gast kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 4 An- und Abreise
4.1 Der Bezug des Apartments ist ab 15:00 Uhr des Anreisetages möglich. Der Check-in erfolgt kontaktlos am Check-in-Terminal im 1. Obergeschoss. Benötigt werden Name oder Buchungscode, ein gültiges Ausweisdokument sowie eine Kredit- oder Debitkarte.
4.2 Das Apartment wird bis 11:00 Uhr des Folgetages bereitgehalten, sofern der Gast keine spätere Anreise mitgeteilt hat. Danach gilt die Buchung als Nichtanreise im Sinne von § 5.
4.3 Die Rückgabe des Apartments hat bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Wird das Apartment später geräumt, kann MLoft für die zusätzliche Nutzung bis 15:00 Uhr 50 % und ab 15:00 Uhr 100 % des Listenpreises für eine Nacht berechnen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass MLoft kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Stornierung, Nichtanreise
5.1 Für Stornierungen und Nichtanreise gelten die Stornobedingungen der gebuchten Rate. Sie werden dem Gast vor Abschluss der Buchung angezeigt und sind in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Die Stornobedingungen können sich je nach Rate, Saison, Aufenthaltsdauer und Anzahl der gebuchten Apartments unterscheiden.
5.2 MLoft kann gesondert gekennzeichnete Raten zu einem gegenüber der flexiblen Rate reduzierten Preis anbieten, bei denen der Gast im Gegenzug auf die Möglichkeit der Stornierung verzichtet (nicht erstattbare Rate, „Non-Refundable“). Bei diesen Raten ist der volle Preis mit der Buchung fällig; bei Stornierung, Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise erfolgt keine Erstattung. Es handelt sich um ein eigenständiges Preismodell mit reduziertem Preis, nicht um eine pauschalierte Entschädigung; die Ziffern 5.5 und 5.6 finden auf diese Raten keine Anwendung.
5.3 Sind für eine Buchung ausnahmsweise keine Stornobedingungen nach Ziffer 5.1 vereinbart, gilt: Stornierung bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei, danach und bei Nichtanreise 90 % des Gesamt-Logispreises. Die Nichtanreise (No-Show) steht einer Stornierung am Anreisetag gleich.
5.4 Gesamt-Logispreis ist der bestätigte Übernachtungspreis für den gesamten Zeitraum, für den MLoft das Apartment für den Gast bereitgehalten hat, ohne gesondert vereinbarte Zusatzleistungen.
5.5 Gelingt es MLoft, das Apartment für den stornierten Zeitraum ganz oder teilweise anderweitig zu vermieten, werden die hieraus erzielten Erlöse auf die Entschädigung angerechnet. Dies gilt auch im Rahmen von Stornobedingungen nach Ziffer 5.1.
5.6 Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass MLoft kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dies gilt auch im Rahmen von Stornobedingungen nach Ziffer 5.1. MLoft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens gestattet; in diesem Fall ist der Schaden konkret zu beziffern und zu belegen.
5.7 Die Stornierung soll in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang bei MLoft.
§ 6 Vorzeitige Abreise, Kündigung bei Langzeitaufenthalten
6.1 Aufenthalte ab 31 Nächten kann der Gast mit einer Frist von 14 Tagen vorzeitig kündigen. Die Kündigung soll in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt werden; maßgeblich ist der Zugang bei MLoft. Reist der Gast ohne Einhaltung dieser Frist vorzeitig ab, schuldet er den vereinbarten Preis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet; Ziffer 5.6 gilt entsprechend.
6.2 Bei Aufenthalten bis 30 Nächten besteht kein Recht zur kostenfreien vorzeitigen Abreise. Reist der Gast vorzeitig ab, bleibt der vereinbarte Preis für den gesamten gebuchten Zeitraum geschuldet. Ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet; Ziffer 5.6 gilt entsprechend.
6.3 Bei nicht erstattbaren Raten nach Ziffer 5.2 erfolgt bei vorzeitiger Abreise keine Erstattung; die Ziffern 6.1 und 6.2 finden auf diese Raten keine Anwendung.
§ 7 Kündigung und Rücktritt durch MLoft
7.1 MLoft kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere wenn der Gast das Apartment vertragswidrig nutzt, gegen die Regeln zur Nutzung und Überlassung nach den Ziffern 9.1 und 9.2 verstößt, die zulässige Personenzahl überschreitet, den Hausfrieden nachhaltig stört, trotz Abmahnung gegen das Rauchverbot oder die Brandschutzregeln nach § 8 verstößt (bei schwerwiegenden Verstößen auch ohne Abmahnung), gegen die Regeln zur Mitnahme von Hunden nach Ziffer 9.8 verstößt oder trotz Nachfrist mit fälligen Zahlungen in Verzug ist.
7.2 Kündigt MLoft aus einem vom Gast zu vertretenden Grund, behält MLoft den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet; dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass MLoft kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 Brandschutz, Rauchverbot, Rauch- und Feuermelder
8.1 In allen Innenbereichen des Hauses, insbesondere in den Apartments, Fluren, Treppenhäusern und in der Tiefgarage, gilt ein absolutes Rauchverbot. Es umfasst auch E-Zigaretten und Vapes, Tabakerhitzer (z. B. IQOS oder glo) sowie Kräuterzigaretten und Shishas. Das Rauchen ist ausschließlich vor dem Haus und auf den Terrassen gestattet.
8.2 Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot kann MLoft die Kosten der erforderlichen Sonderreinigung des Apartments in Höhe einer Pauschale von 250 € berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; MLoft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
8.3 Im gesamten Haus und in allen Apartments sind Rauch- und Feuermelder angebracht. Diese dürfen nicht beschädigt, entfernt, abgeklebt, abgedeckt oder mit Stoffen jeglicher Art abgedichtet werden.
8.4 Löst der Gast schuldhaft einen Fehlalarm aus, insbesondere durch eine Manipulation im Sinne von § 8.3 oder durch Rauchen in Innenräumen, hat er MLoft die hierdurch entstehenden Kosten in vollem Umfang zu ersetzen. Dies gilt auch, wenn der Fehlalarm durch Gäste oder andere Personen ausgelöst wird, für die der Gast verantwortlich ist.
8.5 Die Hausordnung der MLoft Apartments (Anlage 1) ist Bestandteil dieser AGB (Ziffer 1.5) und vom Gast zu beachten. Sie enthält insbesondere Regeln zu Nachtruhe, Rauchverbot und Brandschutz. Auch die Brandschutzordnung, die an der Ausgangstür des Boardinghouses aushängt, ist zu beachten. Die Hausordnung ist auf der Webseite einsehbar.
§ 9 Pflichten des Gastes, Nutzung des Apartments
9.1 Das Apartment darf ausschließlich zu Beherbergungszwecken genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung, die über das Wohnen hinausgeht, ist nicht gestattet, etwa als Ladengeschäft, mit Publikumsverkehr oder als Fotostudio. Auch eine Nutzung für Veranstaltungen ist nicht gestattet.
9.2 Die Unter- oder Weitervermietung des Apartments ist nicht gestattet. Ebenso wenig ist die vollständige oder teilweise Überlassung an Dritte erlaubt, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich.
9.3 Von Ziffer 9.2 ausgenommen sind die bei der Buchung angegebenen Gäste. Bucht ein Unternehmen, gilt die Ausnahme für die Personen, die das Unternehmen MLoft vor Anreise in Textform benennt. Ein Wechsel dieser Personen ist MLoft vorher in Textform mitzuteilen.
9.4 Weitere Ausnahmen von den Ziffern 9.1 und 9.2 bedürfen der vorherigen Zustimmung von MLoft in Textform.
9.5 Der Gast hat das Apartment und die Einrichtung pfleglich zu behandeln. Schäden und Mängel sind MLoft unverzüglich mitzuteilen.
9.6 Im Apartment darf nur Kleinwäsche gewaschen werden.
9.7 Der Gast hat auf andere Gäste und die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Einer Aufforderung von MLoft, ungebührlichen Lärm einzustellen oder zu vermindern, ist nachzukommen. Die Hausordnung (Anlage 1) ist Bestandteil dieser AGB und zu beachten.
9.8 Die Mitnahme von Hunden ist nur nach vorheriger Zustimmung von MLoft gestattet. Andere Haustiere sind generell nicht gestattet. Der Aufpreis pro Nacht ergibt sich aus den aktuellen Angaben auf der Website (Bereich Services). Für die Mitnahme gelten folgende Regeln:
- Der Hund darf nicht allein im Apartment gelassen werden, auch nicht für wenige Minuten.
- Zugelassen sind nur Hunde bis zu einer Schulterhöhe von 50 cm.
- Nicht zugelassen sind Hunde, die nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Vorschriften als Kampfhunde gelten oder auf einer Rasseliste geführt werden (Listenhunde).
- Der Hund darf sich gegenüber anderen Gästen oder Mitarbeitern von MLoft in keiner Weise aggressiv zeigen.
- Der Hund darf die Nachtruhe nicht durch Bellen, Heulen oder Winseln stören.
Verstößt der Gast gegen eine dieser Regeln, ist MLoft berechtigt, den Vertrag unverzüglich fristlos zu kündigen und den sofortigen Auszug zu verlangen; Ziffer 7.2 gilt entsprechend. Verunreinigungen und Beschädigungen durch den Hund werden dem Gast nach dem tatsächlichen, nachgewiesenen Aufwand in Rechnung gestellt.
9.9 Vom Gast mitgebrachte elektrische und elektronische Geräte müssen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und dürfen nur unter Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflicht benutzt werden. Das Laden sowie die Nutzung von mitgebrachten Akkus sind nur unter Aufsicht gestattet. Die Hinweise im Infoblatt im Apartment sind zu beachten.
9.10 Bei Verlust einer Zimmerkarte kann am Check-in-Terminal eine neue Karte ausgestellt werden. Die verlorene Karte verliert damit sofort ihre Gültigkeit.
9.11 Zur zuverlässigen Postzustellung wird der Gast gebeten, bei seiner Briefpost die Apartment-Nummer anzugeben. Für den Umgang mit Post gilt die Haftungsregelung in § 10.
§ 10 Haftung von MLoft
10.1 MLoft haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MLoft, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MLoft nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet MLoft nach den gesetzlichen Vorschriften über die Haftung des Gastwirts (§§ 701 ff. BGB). Zur Aufbewahrung von Geld und Wertsachen steht in jedem Apartment ein Zimmersafe zur Verfügung; MLoft empfiehlt dessen Nutzung.
10.4 Weckaufträge, Auskünfte und die Vermittlung von Fremdleistungen führt MLoft mit der gebotenen Sorgfalt aus. Die Haftung richtet sich nach den Ziffern 10.1 und 10.2. Beschafft MLoft für den Gast Fremdleistungen oder Einrichtungen Dritter, handelt MLoft im Namen und auf Rechnung des Gastes; der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe und stellt MLoft von Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
10.5 Die Nutzung der Tiefgarage erfolgt im Rahmen eines Miet-, nicht eines Verwahrungsvertrags. Eine Überwachung der Fahrzeuge findet nicht statt. Die Haftung richtet sich nach den Ziffern 10.1 und 10.2.
10.6 Wird MLoft durch höhere Gewalt, Streik oder vergleichbare, von MLoft nicht zu vertretende Umstände an der Leistungserbringung gehindert, stellt dies keine Vertragsverletzung dar. MLoft wird sich in diesem Fall bemühen, gleichwertige Ersatzleistungen zu beschaffen.
10.7 Zurückgelassene Sachen des Gastes werden sechs Monate aufbewahrt und auf Anfrage gegen Erstattung der Versandkosten nachgesandt. Die Haftung richtet sich nach den Ziffern 10.1 und 10.2.
§ 11 Bereitstellung, Ersatzapartment
11.1 Der Gast hat Anspruch auf ein Apartment des gebuchten Typs, nicht auf ein bestimmtes Apartment.
11.2 Ist ein Apartment des gebuchten Typs aus von MLoft nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar, kann MLoft dem Gast ein mindestens gleichwertiges Apartment im Haus oder in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stellen, sofern dies für den Gast unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Etwaige Mehrkosten trägt MLoft; ist das Ersatzapartment geringerwertig, wird der Preisunterschied erstattet.
§ 12 Mängel, Abhilfe, Minderung
12.1 Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Gast dies MLoft unverzüglich anzuzeigen, damit MLoft Abhilfe schaffen kann. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
12.2 Wird nach einem Abhilfeverlangen innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe geschaffen, kann der Gast eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises (Minderung) nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
12.3 Unterlässt der Gast schuldhaft die unverzügliche Anzeige eines Mangels, entfallen seine Ansprüche insoweit, als MLoft bei rechtzeitiger Anzeige hätte Abhilfe schaffen können.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Gast Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen seines Aufenthaltsstaates unberührt.
13.2 Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag München.
13.3 Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB). Es gelten die Stornierungsbedingungen in § 5.
13.4 MLoft ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 VSBG).
13.5 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zur Klarheit in Textform festgehalten werden.
13.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
13.7 Bei Abweichungen zwischen der deutschen Fassung dieser AGB und Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Stand: 30.10.2026 · MaMori Betriebs GmbH, MLoft Apartments München
Anlage 1: Hausordnung der MLoft Apartments München
Stand: Oktober 2026
Damit sich alle Gäste im Haus wohlfühlen, gelten die folgenden Regeln. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Hausordnung an. Sie ergänzt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1. Nachtruhe und Lautstärke
- Von 22:00 bis 6:00 Uhr gilt Nachtruhe im ganzen Haus, auch auf den Terrassen und in der Tiefgarage.
- Bitte halten Sie Musik, Fernseher und Gespräche auch tagsüber auf Zimmerlautstärke.
- Laute Musik ist zu keiner Tageszeit erlaubt.
- Schließen Sie Türen bitte leise, besonders in den Fluren.
2. Keine Partys und Feiern
- Partys, Feiern und laute Zusammenkünfte sind in den Apartments, auf den Terrassen und in allen Gemeinschaftsbereichen nicht gestattet.
3. Belegung
- Im Apartment dürfen höchstens so viele Personen übernachten, wie in Ihrer Buchung bestätigt sind.
- Die zulässige Personenzahl richtet sich nach der maximalen Belegung des gebuchten Apartments.
- Eine höhere Belegung ist nur nach vorheriger Zustimmung von MLoft möglich, gegebenenfalls gegen Aufpreis.
4. Rauchverbot
- In allen Innenbereichen gilt ein absolutes Rauchverbot: in den Apartments, Fluren, Treppenhäusern, im Aufzug und in der Tiefgarage.
- Das Verbot gilt ausdrücklich auch für E-Zigaretten und Vapes, Tabakerhitzer (zum Beispiel IQOS oder glo), Shishas und Kräuterzigaretten.
- Rauchen ist nur vor dem Haus und auf den Terrassen erlaubt.
- Bitte entsorgen Sie Zigarettenreste in Aschenbechern. Werfen Sie nichts über die Terrassenbrüstung.
- Halten Sie beim Rauchen auf der Terrasse die Terrassentür geschlossen, damit kein Rauch in das Apartment zieht.
5. Brandschutz
Rauchwarnmelder
- In allen Apartments, Räumen und Fluren sind hochempfindliche Rauch- und Feuermelder installiert. Sie können schon bei wenig Rauch Alarm auslösen, zum Beispiel durch angebranntes Essen, Wasserdampf oder Zigarettenrauch.
- Die Melder sind nicht mit der Feuerwehr verbunden. Im Ernstfall muss die Feuerwehr immer telefonisch über 112 gerufen werden.
- Rauch- und Feuermelder dürfen nicht beschädigt, entfernt, abgeklebt oder abgedeckt werden.
- Schalten Sie beim Kochen und Backen bitte die Dunstabzugshaube ein und lassen Sie Herd und Backofen nie unbeaufsichtigt.
Brände verhüten
- Offenes Feuer ist im ganzen Haus verboten, also auch Kerzen, Räucherstäbchen und Teelichter.
- Betreiben Sie selbst mitgebrachte Geräte nur, wenn sie den neuesten technischen Standards entsprechen, und nur während Ihrer Anwesenheit.
- Das Laden und Nutzen von Powerbanks und Akkus ist nur während Ihrer Anwesenheit und unter Ihrer Aufsicht gestattet.
- Melden Sie Schäden an Steckdosen, Kabeln oder Lampen sofort, ebenso Anzeichen wie flackerndes Licht oder Schmorgeruch. Reparieren Sie nichts selbst.
Fluchtwege und Brandschutztüren
- Flure, Treppen und Ausgänge müssen immer frei bleiben. Bitte stellen Sie dort keine Koffer, Schuhe, Kinderwagen oder Fahrräder ab.
- Die Fluchtwege sind mit grünen Rettungszeichen gekennzeichnet. Diese Schilder dürfen nicht verdeckt werden.
- Brand- und Rauchschutztüren schließen selbst. Halten Sie diese Türen nie mit Keilen oder Gegenständen offen.
- Informieren Sie sich bitte nach Ihrer Ankunft, wo der Fluchtweg verläuft und wo der nächste Feuerlöscher hängt. Die Feuerlöscher befinden sich im Flur.
- Die vollständige Brandschutzordnung hängt an der Ausgangstür des Boardinghouses, links an der Wand.
6. Verhalten bei Alarm und Brand
Wenn der Alarm ertönt
- Nehmen Sie jeden Alarm ernst, auch wenn es ein Fehlalarm sein könnte.
- Rufen Sie sofort die Feuerwehr: 112. Die Alarmanlage benachrichtigt die Feuerwehr nicht automatisch.
- Verlassen Sie das Haus ruhig auf dem kürzesten Weg über das Treppenhaus. Benutzen Sie nicht den Aufzug.
- Informieren Sie andere Gäste auf Ihrem Weg und helfen Sie Personen, die Unterstützung brauchen.
- Warten Sie vor dem Gebäude an einem sicheren Ort auf die Feuerwehr.
- Folgen Sie den Anweisungen der Feuerwehr. Betreten Sie das Haus erst wieder, wenn die Feuerwehr es freigibt.
Wenn Sie einen Brand bemerken
- Lösen Sie den Hausalarm aus. Die Handmelder hängen an den Zugängen zu den Treppenhäusern (blaues Gehäuse, Aufschrift „Hausalarm“).
- Rufen Sie die Feuerwehr unter 112 und beantworten Sie die fünf Fragen:
- Wer meldet?
- Wo brennt es? (MLoft Apartments, Wasserburger Landstr. 8, 81825 München, 1. Obergeschoss, Apartmentnummer)
- Was brennt?
- Wie viele Menschen sind betroffen oder verletzt?
- Warten Sie auf Rückfragen. Legen Sie nicht als Erste oder Erster auf.
- Einen kleinen Brand dürfen Sie mit dem Feuerlöscher im Flur löschen, aber nur, wenn Sie sich dabei nicht selbst gefährden. Halten Sie sich dabei immer einen Rückweg frei.
- Verlassen Sie den Raum sofort, wenn sich Rauch ausbreitet. Rauchgase können tödlich sein.
Notrufnummern
| Notfall | Nummer |
|---|---|
| Feuerwehr und Rettungsdienst | 112 |
| Polizei | 110 |
Haben Sie die 112 versehentlich gewählt, legen Sie bitte nicht auf. Sagen Sie der Leitstelle, dass kein Notfall vorliegt. Sonst rücken die Rettungskräfte unnötig aus.
7. Terrassen
Die Apartments auf der Südseite haben eine eigene Terrasse mit Tisch, Stühlen und Sonnenschirm.
- Grillen ist auf den Terrassen nicht erlaubt, egal ob mit Holzkohle, Gas oder Strom.
- Offenes Feuer, Feuerschalen und Feuerwerk sind ebenfalls nicht erlaubt.
- Die Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr gilt auch auf der Terrasse.
- Bitte schließen Sie den Sonnenschirm bei Wind und wenn Sie die Terrasse verlassen.
- Die Terrassenmöbel bleiben auf der Terrasse.
- Bitte hängen Sie keine Wäsche oder Handtücher über die Brüstung. Nutzen Sie stattdessen einen Wäscheständer.
8. Umgang mit dem Apartment
- Bitte behandeln Sie das Apartment und die Einrichtung pfleglich.
- Melden Sie Schäden oder Defekte bitte sofort, damit wir sie schnell beheben können.
- Möbel bitte nicht umstellen und keine Einrichtungsgegenstände aus dem Apartment entfernen.
- Wenn Sie das Apartment verlassen, schließen Sie bitte Fenster und Terrassentür, löschen Sie das Licht in allen Zimmern und schalten Sie die Klimaanlage aus.
9. Reinigung und Müll
- Ihr Apartment wird alle 3 Tage oberflächlich und einmal pro Woche gründlich gereinigt. Bettwäsche und Handtücher wechseln wir ebenfalls einmal pro Woche.
- Bitte ermöglichen Sie unserem Reinigungsteam den Zugang zum Apartment.
- Unsere Reinigungskräfte holen den Müll täglich direkt aus Ihrem Apartment ab.
- Bitte entsorgen Sie keine Essensreste, Feuchttücher oder Hygieneartikel in der Toilette oder im Spülbecken.
10. Waschraum
- Im Haus gibt es einen Waschraum mit münzbetriebenen Waschmaschinen und Trocknern.
- Bitte nehmen Sie Ihre Wäsche nach Programmende zeitnah heraus.
- Bitte nutzen Sie den Waschraum nicht während der Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr. Bitte starten Sie Ihre Wäsche so, dass sie vor 22:00 Uhr fertig ist.
11. Schlüsselkarte und Check-out
- Ihre Schlüsselkarte erhalten Sie beim Check-in am Terminal.
- Haben Sie die Karte verloren, können Sie am Check-in-Terminal selbst eine neue erstellen. Die verlorene Karte wird sofort gesperrt.
- Bitte geben Sie Ihre Schlüsselkarte nicht an andere Personen weiter.
- Am Abreisetag verlassen Sie das Apartment bitte bis 11:00 Uhr.
- Werfen Sie die Schlüsselkarte beim Check-out in die Rückgabebox neben dem Eingang oder lassen Sie sie im Apartment liegen.
12. Tiefgarage
- Stellplätze in der Tiefgarage sind begrenzt und müssen vorab reserviert werden.
- Die Einfahrtshöhe beträgt 1,90 m.
- Auch in der Tiefgarage gilt das Rauchverbot.
13. Hunde
- Hunde sind nach vorheriger Anmeldung willkommen. Andere Haustiere sind nicht erlaubt.
- Ihr Hund darf nicht allein im Apartment bleiben.
- Ihr Hund darf andere Gäste nicht stören, insbesondere nicht durch Bellen oder Heulen während der Nachtruhe.
- Weitere Regeln für Hunde finden Sie in unseren AGB (Ziffer 9.8).
14. Folgen bei Verstößen
Verstöße gegen diese Hausordnung haben Folgen. Die Einzelheiten regeln unsere AGB:
- Rauchen in Innenräumen: Wir berechnen eine Pauschale für die Sonderreinigung von 250 € (AGB Ziffer 8.2).
- Fehlalarm: Lösen Sie schuldhaft einen Fehlalarm aus, zum Beispiel durch Rauchen im Apartment oder abgeklebte Melder, tragen Sie die entstehenden Kosten (AGB Ziffer 8.4).
- Schwere oder wiederholte Verstöße: Überschreiten der Personenzahl, nachhaltige Störung der Nachtruhe, Partys oder Verstöße gegen das Rauchverbot können zur fristlosen Kündigung des Aufenthalts führen (AGB Ziffer 7.1).
- Schäden: Für Schäden am Apartment oder an der Einrichtung haften Sie nach den gesetzlichen Regeln und unseren AGB.
15. Kontakt
Bei Fragen, Schäden oder Störungen erreichen Sie uns so:
- Telefon: +49 89 12 00 77 99
- E-Mail: info@mloft-muenchen.de
- Im Notfall (Feuer, medizinischer Notfall): 112, Polizei: 110
MLoft Apartments München, MaMori Betriebs GmbH, Wasserburger Landstr. 8, 81825 München
Vielen Dank für Ihre Rücksicht. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.