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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

der KVN Betriebsgesellschaft mbH

MLOFT APARTMENTS MÜNCHEN, Apartments,
Wasserburger Landstr. 8, 81825 München
Tel.: 089 12 00 77 99 , Fax.: 089 66 00 89 12 99,
E-mail : info@mloft-muenchen.de, Internet : www.mloft-apartments-muenchen.de

1. Abschluss des Vertrags
1.1. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Apartment und sonstige Leistungen bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage nicht mehr möglich war, bereitgestellt werden.
2. An- und Abreise
2.1. Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist der Zimmer-/Apartmentbezug nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich.
2.2. Die Zimmerrückgabe hat bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Wird das Apartment nicht bis zu diesem Zeitpunkt geräumt, so ist das MLOFT APARTMENTS MÜNCHEN berechtigt, 50 % des vollen Zimmerpreises für den Abreisetag zu berechnen. Bei einer Räumung nach 15:00 Uhr kann der volle Zimmerpreis berechnet werden.
3. Leistungen, Preise
3.1. Welche Leistungen/Preise vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Beschreibung des Hauses im Internet unter www.mloft-apartments-muenchen.de und den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Mangels konkreter Preisvereinbarung gelten die im Preisteil der Hompage www.mloft-apartments-muenchen.de veröffentlichten Preise als Vertragsinhalt.
3.2. Ändert sich nach Vertragsabschluß der Satz der gesetzlichen MwSt., so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
4. Zahlung
4.1. Der Apartmentpreis ist bei Anreise vor Bezug des Apartments bzw. jeweils zum 1. des Monats für den laufenden Monat in bar oder per Kreditkarte zu bezahlen. Zusatzleistungen wie Endreinigung, Garage etc. sind nicht im Apartmentpreis enthalten und mit dem Mietpreis zu bezahlen.
4.2. Ein Zahlungsverzug berechtigt das MLOFT APARTMENTS MÜNCHEN zur Verweigerung von weiteren Leistungen aus dem etwa noch laufenden Vertrag, sowie zum Rücktritt von Verträgen über künftige Leistungen. Darüber hinaus ist das MLOFT APARTMENTS MÜNCHEN zur Berechnung des dabei entstandenen Schadens berechtigt.
4.3. Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist der Betriebsstandort.
4.4. Eine Erstattung berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen durch den Mieter ist nicht möglich.
5. Stornobedingungen
5.1. Kurzzeitaufenthalte ( 1 – 30 Tage ):
Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Anreise: kostenlos
Bei einer Stornierung 6 bis 2 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamt-Logispreises
Bei einer Stornierung ab 2 Tage vor Anreise : 100 % des Gesamt-Logispreises
5.2. Langzeitaufenthalte ( ab 30 Tage ):
Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Anreise : kostenlos
Bei einer Stornierung 13 bis 7 Tage vor Anreise : 50 % des Gesamt-Logispreises
Bei einer Stornierung ab 6 Tagen vor Anreise : 100 % des Gesamt-Logispreises
5.3. Messen und Oktoberfest :
Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise : kostenlos
Bei einer Stornierung bis 4 Tage vor Anreise : 50 % des Gesamt-Logispreises
Bei einer Stornierung ab 4 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamt-Logispreises
5.4. Gruppenbuchungen ( ab 4 Apartments )
Bei einer Stornierung bis 80 Tage vor Anreise : kostenlos
Bei einer Stornierung bis 40 Tage vor Anreise : 50 % des Gesamt-Logispreises
Bei einer Stornierung bis 20 Tage vor Anreise : 90 % des Gesamt-Logispreises
Bei einer Stornierung ab 19 Tage vor Anreise : 100 % des Gesamt-Logispreises
  Der Gesamt-Logispreis ist zu verstehen als bestätigter Preis für den gesamten Zeitraum, den das MLOFT APARTMENTS MÜNCHEN das Apartment gehalten hat
5.5. Die Kündigungsfrist für vorzeitige Abreise beträgt 14 Tage.
5.6. Bei Nichtanreise haftet der Besteller.
6. Haftung
6.1. Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem MLOFT APARTMENTS MÜNCHEN durch ihn selbst, seine Gäste oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Dies gilt insbesondere auch für folgende Bereiche:
- Für den Fall der Nichtbeachtung unserer Brandschutz-Richtlinien, haftet der Mieter, seine Gäste oder andere Personen in vollem Umfang für die Kosten, die durch das Auslösen eines Fehlalarms bei der Feuerwehr entstehen.
- Bei Verlust des Apartmentschlüssels wird eine Gebührt von 80 Euro erhoben. Sollte der Mieter außerhalb der Bürozeiten einen Aufsperrservice benötigen, werden hierfür 80 Euro berechnet.
6.2. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Mieter/Gast überlassenen Räume berechtigt das MLOFT APARTMENTS MÜNCHEN zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Apartmentpreises bleibt in Höhe der Buchung bestehen.
6.3. Wird das MLOFT APARTMENTS MÜNCHEN durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das MLOFT APARTMENTS MÜNCHEN dem Auftraggeber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
6.4. Soweit das MLOFT APARTMENTS MÜNCHEN für den Gast/Mieter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Gastes/Mieters; der Gast/Mieter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das MLOFT APARTMENTS MÜNCHEN von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
6.5. Das MLOFT APARTMENTS MÜNCHEN haftet für
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
7. Gewährleistung
7.1. Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß und verkehrsüblich erbracht, so kann der Gast/Mieter Nachbesserung verlangen.
7.2. Der Gast/Mieter kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen ( Minderung ), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden. Der Gast/Mieter ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schaden gering zu halten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Direktion mitzuteilen. Kommt der Gast/Mieter diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
8. Besondere Hinweise
8.1. Mitnahme von Haustieren auf Anfrage und unter Vorbehalt.
8.2. Im Apartment ist nur Waschen von Kleinwäsche gestattet.
8.3. Der Gast/Mieter ist zur Gewährleistung der zuverlässigen Postzustellung gebeten, bei seiner Briefpost unbedingt seine Apartment - Nr. anzugeben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist ausgeschlossen.
8.4. Das MLOFT APARTMENTS MÜNCHEN ist berechtigt, vom Gast/Mieter die Einstellung oder Verminderung von ungebührlichem Lärm zu fordern. Der Mieter/Gast ist verpflichtet, einer solchen Forderung durch das MLOFT APARTMENTS MÜNCHEN zu entsprechen.
8.5. Jede Verletzung der guten Sitten durch den Gast/Mieter berechtigt das MLOFT APARTMENTS MÜNCHEN zur sofortigen Vertragsauflösung unter Aufrechterhaltung ihrer vertraglichen Ansprüche für den Zeitraum ihrer Buchung. Darüber hinausgehende nachweislich entstandene Schäden sind dem MLoft Apartments München zu ersetzen.
8.6. Eine Vertragsauflösung ist weiter zulässig für den Fall einer langwierigen oder infektiösen Erkrankung des Mieter ( Nachweis durch ärztliches Attest )
8.7. Weckaufträge werden mit größtmöglicher Sorgfalt erledigt. Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind jedoch ausgeschlossen.
8.8. Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.
8.9. Für Fundsachen ( liegen gebliebene Sachen ) wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage zurückgesandt. Das MLOFT APARTMENTS MÜNCHEN verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 6 Monaten.
8.10. Für Geld und Wertsachen wird nicht gehaftet.
8.11. Bei Verlust/Beschädigung des Zimmerschlüssels berechnen wir 80 €.
8.12. Der Gast/Mieter erwirbt trotz Bestellung keinen Anspruch auf Bereitstellung konkreter und bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, ist der Betrieb verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
8.13. Von den Gästen/Mietern mitgebrachte elektronische Geräte müssen den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen und dürfen unter Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflicht benutzt werden.
8.14. Aus Sicherheitsgründen ist auch der Zweitschlüssel beim Verlassen des Apartments abzuziehen.
9. Allgemeines
9.1. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Betriebsort vereinbart.
9.2. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr entsprechende. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn diese von MLOFT APARTMENTS MÜNCHEN schriftlich bestätigt worden sind.

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